Immer Persönlich für Ihre Fragen da.
Rufen Sie uns an 04821 774-574 Schreiben Sie uns: info@aios-wohnen.de

Wichtige Fragen.
Klare Antworten.

Messdienstleistungen
Energie-Lösungen
EED
Allgemein
Welche Geräteinfrastruktur setzen Sie ein?

Wir arbeiten mit der QUNDIS GmbH zusammen, führender Messgeräte-Hersteller für die Verbrauchserfassung von Wärme und Wasser.

Was fordert die EED von der Wohnungswirtschaft?

Die Wohnungswirtschaft soll durch regelmäßige, transparente Verbrauchsinformationen dazu beitragen und Grundlagen dafür liefern, damit die Bewohner und Bewohnerinnen der Liegenschaften im Sinne des Klimaschutzes wertvolle Heizenergie und Wasser einsparen.

Wieviel Energie wird durch die EED eingespart?

Das Ziel der EED ist, den Energieverbrauch in Immobilien innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 % gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu reduzieren.

Was schreibt die EED bei Neuinstallationen vor?

Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) gilt seit dem 01.12.2021. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur fernauslesbare, funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler neu installiert werden.

Was gilt für bereits installierte alte Zähler und Heizkostenverteiler?

Schon installierte, nicht fernauslesbare Geräte müssen bis 2027 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Welche Vorteile bringt die Fernauslesung für Mieterinnen und Mieter?

Die regelmäßigen Verbrauchsinformationen machen das Energiesparen leichter. Dank der Fernablesung entfallen zudem Terminabsprachen und der Besuch der Ableser.

Wie organisieren Sie die Ablesungen der Zähler?

Wir setzen ausschließlich Funkmesstechnik ein, wie es auch die EED (Europäische Energie Effizienz Direktive) mittlerweile vorschreibt.

Wie bekommen wir die Abrechnungsdaten von Ihnen?

Die Übermittlung Ihrer Daten kann klassisch per E-Mail oder auch über eine ARGE-Schnittstelle erfolgen, wenn Ihr Verwaltungsprogramm dies anbietet. Ab Mitte Januar 2023 wird es ein Portal zur Übermittlung Ihrer Daten zu Ihrem Objekt geben. Hierzu erhalten Sie die Zugangsdaten von uns.

Wie stellen Sie die richtige Geräteausstattung sicher?

Nach Unterzeichnung der Angebotsunterlagen beauftragen wir unseren Montagepartner, eine Vor-Ort-Begehung Ihrer Liegenschaft(en) durchzuführen, sollten hier spezielle Gegebenheiten vorliegen. Bei einer reinen Ausstattung von Heizkostenverteilern ist dies nicht notwendig. Die Begehung dient der Aufnahme der Geräte und der detaillierten Materialbestimmung, die wir zur Bestellung der richtigen Messgeräte beim Hersteller nutzen.

Die Ware wird direkt zu unseren Montagepartnern geliefert, welche mit Ihnen einen Termin zur Installation vereinbaren und die Mieter über den Termin informieren.

Wie stellen Sie den versprochenen Qualitätsunterschied, z.B. bei der Montage, sicher?

Die Stadtwerke Itzehoe haben eine viel geringere Gewinnerwartung als die großen Messdienstleister. Daher können wir mehr Geld in die Qualität der Montagen investieren. Wir arbeiten nur mit fair bezahlten Montagepartnern zusammen, die entsprechend ausgebildet sind und über langjährige Erfahrung verfügen. Oder Sie nennen uns einfach Ihren Wunschpartner für die Montage von Messgeräten und Rauchwarnmeldern.

Übernehmen Sie auf Kleinaufträge unter 10 Nutzeinheiten?

Die Stadtwerke Itzehoe übernehmen auch kleine Aufträge unter 10 Nutzeinheiten, solange diese sich im Einzugsgebiet von Aios befinden.

Wie geht es weiter, wenn die Montagen abgeschlossen sind?

Nach erfolgreicher Installation aller Messgeräte werden diese in unser Abrechnungssystem eingespielt und die Gateways zur Übertragung der Daten eingestellt.

Für mögliche Nachzügler, die wir auch beim 2. Termin nicht erreicht haben, erhalten Sie eine Aufstellung, um uns für einen weiteren Termin Zugang auch zur letzten Wohnung zu verschaffen. Dieser 3. Termin ist dann allerdings für den Wohnungsnutzer kostenpflichtig .

Bieten Sie auch Rauchwarnmelder an?

Ja, Rauchwarnmelder gehören zu unserem Ausstattungsumfang. Auch hier arbeiten wir nur mit funkfernwartbaren Rauchwarnmeldern, die wir mit demselben Gateway betreiben wie die Messgeräte. So muss nur noch alle 10 Jahre jemand in die Wohnung, wenn der Tausch der Rauchwarnmelder ansteht.

Was ist mit noch laufenden Gerätemietverträgen bei einem anderen Messdienstleister?

Diese sogenannten Restraten fragen Sie bei Ihrem aktuellen Messdienstleister an und leiten die Restratenübersicht an uns weiter. Bei einer Restlaufzeit von bis zu 3 Jahren lösen wir diesen in den meisten Fällen ab.

Was geschieht, wenn wir nicht rechtzeitig eine Antwort zu den Restraten erhalten?

Sie können uns eine Vollmacht erteilen, damit wir die Auskunft für Sie einholen. Jedoch haben wir festgestellt, dass viele Messdienstleister sich weigern, Vollmachten zu akzeptieren, obwohl dies juristisch zulässig ist.

Wie erfolgen bei den Stadtwerken Itzehoe die jährlichen Preisanpassungen?

2021 haben wir eine Basispreisliste erstellt, die Sie mit dem ersten Angebot erhalten. Alle nach 2021 zu erfolgenden Preisanpassungen richten sich nach den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden. So ist jede Preisanpassung fair und nachvollziehbar.

Gehen wir mit einem Wechsel zu Aios ein Risiko ein?

Nein, das tun Sie nicht. Wir wollen mit Aios in den nächsten Jahren stark wachsen. Das geht nur, wenn Sie als Kunde zufrieden sind. Dafür tun wir alles. Um das zu unterstreichen, erhalten Sie zu Ihrem Vertrag, den wir über 10 Jahre schließen, nach 5 Jahren ein Sonderkündigungsrecht. Durch gute Leistung sorgen wir dafür, dass Sie davon keinen Gebrauch machen werden.

Können wir auch außerhalb von Itzehoe Strom und Gas von Ihnen beziehen?

Momentan ist das Neukundengeschäft der Stadtwerke Itzehoe außerhalb seines Grundversorgungsgebietes nicht möglich.
Sobald wir wieder Neukunden aufnehmen dürfen, werden wir diesen Text ersetzen.
Wir bedauern dies sehr und hoffen, Ihnen bald wieder faire Energiepreise anbieten zu können.

Wie können wir testen, ob ein Wechsel zu Aios für uns sinnvoll ist?

Beauftragen Sie uns mit einer oder mehreren Testliegenschaften. Wir zeigen Ihnen dann über mehrere Jahre, dass wir halten, was wir versprechen. Ihre Zufriedenheit ist der Schlüssel für unser Wachstum.

Was ist die EED (Europäische Energieeffizienz-Richtlinie)?

Die EED schreibt vor, nur noch fernauslesbare Messgeräte zu installieren. Sie gilt seit Oktober 2020.

    Sie wollen mehr erfah­ren?

    Stellen Sie uns gern Fragen zu Ihren individuellen Anforderungen