Eine Untersuchung des Bundesverbandes Verbraucherzentrale (vzbv) liefert erschreckende Zahlen für Mieter. Der „Marktwächter Energie“ des vzbv prüfte dafür 1.696 zugesandte Heizkostenabrechnungen aus den Jahren 2008 bis 2017. Das Ergebnis: Mehr als die Hälfte der Mieter bezahlt in Relation zu den Heizkosten 10 Prozent und mehr nur für die Ablesedienste! Fast jeder vierte Mieter muss laut Verbraucherzentrale sogar 15 Prozent und mehr bezahlen.
Diese hohen Summen sind bei genauerem Hinsehen sachlich kaum zu rechtfertigen. Im Zuge der Digitalisierung sinken die Aufwände – doch die Kosten für die Mieter steigen immer weiter. Ein Ende der Preisspirale ist nicht abzusehen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der neuen Vorgaben der novellierten Europäischen Energieeffizienz Richtlinie (EED). Hier werden die Messdienstleister aller Voraussicht nach für die Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen, wie z.B. einer monatlichen Verbrauchsübersicht, die Mieter kräftig zur Kasse bitten.
Wie kommt es, dass die Messdienstbranche so hohe Renditen einfahren kann? Der Bundesverband Verbraucherzentrale erklärt dazu auf seiner Website: „Das ist möglich, weil es dem Ablesedienstmarkt in Deutschland mit seinen oligopolistischen Tendenzen an Wettbewerb mangelt. Dem Kunden wird durch eine Reihe von Strukturmerkmalen ein Anbieterwechsel erschwert.“
Viele Mieter fühlen sich abgezockt und hilflos, denn die Auftraggeber und Vertragspartner für die Messdienstleistungen sind die Wohnungseigentümer bzw. die von ihnen beauftragten Wohnungsverwaltungen. Als Mieter kann man den Messdienstleister nicht wechseln. Aber trotzdem gibt es Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen.
Der Vermieter oder die Hausverwaltung ist zwar nicht gesetzlich verpflichtet, verschiedene Angebote einzuholen – aber grundsätzlich müssen diese nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot handeln.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot besagt, dass ein „angemessenes Verhältnis“ zwischen dem Nutzen und den Kosten einer Maßnahme bestehen muss. Um dies besser einschätzen zu können, kann ein Austausch mit anderen Mietern und Vermietern über Ablesedienstkosten helfen.
Mieter haben das Recht, die Original-Unterlagen einzusehen, mit denen die Heizkostenabrechnung erstellt wurde. Ist das Verhältnis der Ablesedienste zu den Energiekosten hoch, können Sie Ihren Vermieter bitten, den Anbieter zu wechseln. Vielen ist nicht bewusst, dass es neben den großen Ablesedienst-Anbietern oft auch viele mittelständische Messdienstleister gibt, die günstiger sein können.
Sehr oft wird seitens der Verwaltungen auf lange Restvertragslaufzeiten verwiesen, die einen schnellen Wechsel auf den ersten Blick unmöglich machen. Aber es gibt durchaus Möglichkeiten: Aios zum Beispiel übernimmt beim Wechsel Ihre Restvertragsraten von bis zu 3 Jahren.
Hier der Link zur Untersuchung des vzbv: