Seit 1. Dezember 2020 ist die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) rechtsgültig in Kraft. Mit der Novellierung unterstützt die Bundesregierung u.A. den weiteren Ausbau der Elektromobilität.
Neu: Jetzt dürfen auch Mieter den Einbau von Ladelösungen verlangen.
Die neuen Regelungen im WEG Gesetz vereinfachen den Ausbau privater Elektromobil-Ladestationen. Nicht nur Wohnungseigentümer sondern auch Mieter haben jetzt „im Grundsatz“ Anspruch darauf. Damit wird das neue WEG Gesetz dem absehbar immer weiter steigenden Bedarf an privaten Ladelösungen gerecht. Gut für den Klimaschutz. Aber das heißt auch: Auf die Verwaltungen werden deutlich mehr Nachfragen und auch komplexe Entscheidungsfindungen zukommen. Die wenigsten Immobilienverwaltungen haben heute schon mit Wallbox- und Ladestrom-Fragestellungen bereits „trittsichere“ Erfahrung.
Welche Ladelösungen für welche Liegenschaften?
Je nach technischen Voraussetzungen in der Liegenschaft und dem Anforderungsprofil des bzw. der Nutzer sind andere Ladelösungen empfehlenswert. Als Ihr Aios-Partner beraten wir Sie gerne. Wir kennen uns mit Elektromobilität gut aus. Ihre Aios-Experten von den Stadtwerken Itzehoe konzipieren für Ihre Liegenschaften vorbildlich effiziente Gesamtpakete mit Wallboxen und Ladestrom. Fragen Sie uns!